Ab Januar 2020 gelten neue Förderrichtlinien für den Einbau von Wärmepumpen. Nicht nur der Austausch einer Ölheizung oder Gasheizung wird mit einer Austauschprämie belohnt - auch im Neubau gibt es hohe Förderungen.
Mit den attraktiven Förderungen im Marktanreizprogramm (MAP) möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen oder diese in einen Neubau
einzuplanen.
Ab dem 02.01.2020 können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen von verbesserten Förderkonditionen profitieren, wenn sie in ihren
Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt. (Zitat: BAFA)
"Austauschprämie für Ölheizungen beantragen und bares Geld sparen!"
Das neue Marktanreizprogramm für effiziente Wärmepumpen bietet einen Förderbetrag in Höhe von bis zu 35% der Brutto-Installationskosten (inkl. MwSt.) für den Austausch bereits bestehender Heizungen.
Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe, sondern auch der Installationspreis. Dazu gehören neben den Installations- und Inbetriebnahmekosten auch die Kosten von sogenannten Umfeldmaßnahmen. Dies sind z.B. Kosten für die Entsorgung ihres alten Öltanks. Auch der Austausch von Heizkörpern und Flächenheizungen wird berücksichtigt.